1.Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderung der AGB
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Veröffentlichung von Werbeanzeigen durch Düsseldorf Local auf dem Internetportal www.duesseldorf-local.de.
1.2 Düsseldorf Local ist berechtigt, diese AGB auch während der Laufzeit dieses Vertrages zu ändern. Teilt Düsseldorf Local dem Kunden eine solche Änderung in Textform mit und widerspricht der Kunde nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der geänderten AGB, werden die neuen AGB Vertragsbestandteil und ersetzen die vorherigen AGB mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Zugangs.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftrag über die Einstellung, Schaltung und Veröffentlichung von Werbeanzeigen wird nachfolgend „Werbeauftrag“ genannt.
2.2 Die Leistung der Werbeaufträge im Sinne dieser Bestimmungen beinhaltet die zeitlich begrenzte Veröffentlichung einer Werbeanzeige, die vor andere Inserate geschaltet wird.
2.3 Werbeanzeigen können auf der Webseite erworben werden und haben unterschiedliche Laufzeiten und Regulierungen (siehe hier Produktbeschreibungen)
2.4 Hinsichtlich des genauen Leistungsumfanges der jeweiligen Werbeaufträge und Formate der Werbeanzeigen gelten die jeweils gültigen Produktlisten, wenn sich nicht aus den jeweils geschlossenen Einzelverträgen etwas Abweichendes ergibt.
2.5 Düsseldorf Local ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine Werbeanzeige bis zu drei Monate nach ihrer letztmaligen Veröffentlichung aufzubewahren.
2.6 Düsseldorf Local weist ausdrücklich darauf hin, dass die gleichzeitige Veröffentlichung von Inhalten von Wettbewerbern des Werbetreibenden auf dem jeweiligen Internetportal nicht ausgeschlossen ist.
2.7 Düsseldorf Local weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Services für Werbeanzeigen, die Werbeanzeigen mit Javascript ausgeliefert werden und es daher unter Umständen bei Nutzern von den Internetportalen von Düsseldorf Local, welche Javascript deaktiviert haben, zu Problemen bei der Darstellung kommen kann.
3. Zustandekommen des Vertrages / Stornierung
3.1 In der Regel kommt das Vertragsverhältnis mündlich oder schriftlich zwischen Düsseldorf Local und dem Werbetreibenden zustande.
3.2 Soweit Werbeagenturen Werbeaufträge für ihre Werbekunden erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur und nicht mit dem Werbekunden zustande. Düsseldorf Local ist in diesen Fällen berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. Sofern in diesen AGB geregelte Bestimmungen sich auf Werbetreibende beziehen, gelten diese entsprechend für die beauftragenden Werbeagenturen. Soweit statt der Werbeagentur der Werbekunde Vertragspartner werden soll, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden und ausdrücklich als Vertragspartner gegenüber Düsseldorf Local auftreten.
3.3 Düsseldorf Local ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise anzunehmen oder abzulehnen.
3.4 Soweit im Auftrag nichts anderes bestimmt ist, gelten für Stornierungen die folgenden Regeln:
3.4.1 Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Die Stornofrist beträgt 2 Wochen vor Buchungsbeginn, bei bereits laufender Buchung 2 Wochen vor Monatsende.
3.4.2 Stornogebühren werden in folgenden Fällen dem Auftraggeber berechnet: Storno bis 1 Woche vor Kampagnenstart: 50% des Nettonetto-Kampagnenwerts, Storno bis 3 Werktage vor Kampagnenstart: 80% des Nettonetto-Kampagnenwerts und Storno ab 3 Werktage vor Kampagnenstart und später: 100% des Nettonetto-Kampagnenwerts.
4. Rechte & Pflichten des Werbetreibenden
4.1 Der Werbetreibende ist verantwortlich für die vollständige, richtige und rechtzeitige Bereitstellung der für die Anzeigenschaltung erforderlichen Informationen. Für etwaige durch die unvollständige, unrichtige oder nicht rechtzeitige Informationsübergabe entstehenden Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Leistungen von Düsseldorf Local ist allein der Werbetreibende verantwortlich.
4.2 Düsseldorf Local macht sich die Inhalte der Werbetreibenden nicht zu Eigen. Es findet keine Vorauswahl oder Kontrolle der Inhalte statt.
4.3 Der Werbetreibende stellt diesbezüglich Düsseldorf Local von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag gegen Düsseldorf Local geltend machen, frei. Der Werbetreibende übernimmt sämtliche Kosten, die Düsseldorf Local in diesem Zusammenhang entstehen, einschließlich aller angemessenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Der Werbetreibende ist verpflichtet, Düsseldorf Local nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
4.4 Ein Reporting über die Schaltung seiner Werbeanzeige erhält der Werbetreibende in seinem Nutzerkonto-Dashboard
5. Rechte & Pflichten von Düsseldorf Local
5.1 Düsseldorf Local behält sich vor, Werbeaufträge oder Teile von Werbeaufträgen abzulehnen bzw. bereits veröffentlichte Werbeanzeigen vorübergehend oder endgültig zu sperren, wenn
a) sie unmittelbar dem Personalmarketing dienen, insbesondere, wenn sie konkrete Jobangebote enthalten oder in sonstiger Weise nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, den Adressaten zu einer Bewerbung aufzufordern,
b) deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt,
c) deren Inhalt Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Rechte am Eigentum verletzen,
d) deren Inhalt erotischer oder sonst sexueller Natur sind,
e) deren Inhalt einen rassistischen oder gewaltverherrlichenden Hintergrund oder eine hetzerische Absicht hat,
f) deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für Düsseldorf Local wegen des Inhalts oder der Form unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall beim Vorliegen einer nicht offensichtlich unbegründeten Abmahnung durch Dritte. Düsseldorf Local wird hierbei ein angemessener Ermessensspielraum eingeräumt.
5.2 Ziffer 5.1 gilt auch dann jederzeit, wenn die zu veröffentlichenden oder veröffentlichten Inhalte des Werbetreibenden auf Seiten (Landingpages) mit Inhalten gemäß Ziffer 5.1 Buchst. a)-f) verweisen; dies gilt im Falle von Buchst. a) insbesondere für Links zu Online-Jobbörsen oder zu Stellenangeboten des Werbetreibenden oder diesem wirtschaftlich verbundener Unternehmen.
5.3 Vor der Anwendung einer solchen Maßnahme wird Düsseldorf Local den Werbetreibenden informieren und sich bemühen, ihm die Möglichkeit zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands zu geben.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Es gilt die einzelvertraglich vereinbarte Laufzeit des Vertrages.
6.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch Düsseldorf Local liegt insbesondere vor, wenn der Werbetreibende mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug ist und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt hat.
7. Vergütung und Zahlungsverzug
7.1 Für die verschiedenen Werbeanzeigen gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7.2 Die Vergütung ist am ersten Tag der Laufzeit, spätestens nach Zugang einer Rechnung, ohne Abzug zahlbar und fällig.
7.3 Bei Zahlungsverzug kann Düsseldorf Local die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
7.4 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbetreibenden berechtigen Düsseldorf Local auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbeanzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
8. Zahlungsmodalitäten
8.1 Düsseldorf Local ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Werbetreibenden bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschuldeten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind.
8.2 Entscheidet sich der Werbetreibende vor Ablauf der (jeweiligen) Vertragslaufzeit zur Beendigung seiner Werbeanzeige, wird der anteilige Preis nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von Düsseldorf Local vor.
8.3 Zulässige Zahlungsverfahren sind Kreditkarte, Paypal und für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland SEPA-Lastschriftverfahren.
8.4 Bei Wahl der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren wird die Euro-Eillastschrift COR1 genutzt und vereinbart, dass die minimale Einreichungsfrist auf einen SEPA-Bankarbeitstag verkürzt wird. Die bei diesem Verfahren erforderliche Vorabankündigung, mit der der Einreicher den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift informiert, erfolgt in der Regel über die Rechnung, kann aber nach Wahl von Düsseldorf Local auch in anderer Form, etwa per E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen. Der Werbetreibende erklärt sich damit einverstanden, dass Düsseldorf Local die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag verkürzt.
8.5 Bei Rücklastschriften, die der Werbetreibende zu vertreten hat, berechnet Düsseldorf Local eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein erneuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die Düsseldorf Local aufwandsbezogen gesondert berechnen kann.
8.6 Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000,- Euro netto behält sich Düsseldorf Local vor, vor Durchführung des Auftrages eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Fällt diese negativ aus, ist Düsseldorf Local berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung nur gegen Vorkasse zu erbringen.
9. Gewährleistung
9.1 Düsseldorf Local gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbeaufträge. Dem Werbetreibenden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass die Daten und Dienste von Düsseldorf Local ohne deren Verschulden nicht jederzeit verfügbar sind. Unwesentliche Fehler lassen die Verpflichtung des Werbetreibenden zur Zahlung unberührt und begründen auch keine Nacherfüllungspflicht von Düsseldorf Local. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder – Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder – unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder – einen Serverausfall, der nicht länger als 48 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen andauert.
9.2 Für den Fall, dass ein Ausfall nicht auf einem unwesentlichen Fehler beruht, hat der Werbetreibende einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seines Werbeauftrags um die Dauer des Ausfalls, sofern der Ausfall vom Werbetreibenden binnen einer Woche ab Kenntnis gerügt worden ist.
9.3 Düsseldorf Local gewährleistet keine bestimmte Anzahl von Klicks auf die Werbeanzeigen.
9.4 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus Gründen aus, die Düsseldorf Local nicht zu vertreten hat, so entbindet dies den Werbetreibenden nicht vom Vertrag. Der Werbetreibende ist verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
9.5 Sind etwaige vom Werbetreibenden verursachte und nicht offenkundige Fehler in den Werbeunterlagen enthalten, so hat der Werbetreibende im Falle einer fehlerhaften Veröffentlichung der Werbeanzeige keine Gewährleistungsansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Werbetreibende nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler in der Werbeanzeige hinweist.
9.6 Für den Fall, dass eine Nacherfüllung gemäß Ziffer 9.2 für den Werbetreibenden wirtschaftlich wertlos oder unzumutbar ist, weil die Leistungserbringung aufgrund des Werbezecks nur im Vertragszeitraum wirtschaftlich zweckmäßig erbracht werden kann, so wird die Zahlungspflicht des Werbetreibenden um den Zeitraum des Ausfalls bzw. der Störung gemindert. Die ggf. entstandenen Produktionskosten der Werbeanzeige sind jedoch in voller Höhe zu leisten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Werbetreibende wird über die geänderte Durchführung des Werbeauftrags unverzüglich informiert.
10. Wartung
Düsseldorf Local ist berechtigt, Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken durchzuführen. Sie ist bemüht, Störungen der Leistungen so gering wie möglich zu halten. Bei entsprechenden Beeinträchtigungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrages oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken durch Düsseldorf Local können nur dann zu Ersatzansprüchen führen, sofern die betreffenden Internetseiten aus diesem Grund weniger als 95 % während der jeweiligen Vertragslaufzeit verfügbar gewesen sind.
11. Nutzungsrechte
11.1 Der Werbetreibende sichert zu, dass er alle zur Veröffentlichung der Werbeanzeige erforderlichen Rechte besitzt. Er überträgt Düsseldorf Local sämtliche für die Nutzung der Werbeanzeige erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Entnahme aus einer Datenbank, einer Datei oder einer CD und zum Abruf der darin enthaltenen Daten, zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Werbeanzeige und der darin enthaltenen Daten und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
11.2 Düsseldorf Local ist berechtigt, die Inhalte der Werbeanzeige an die beauftragte Werbeagentur weiterzugeben, soweit dies zur Umsetzung des Werbeauftrages erforderlich ist.
11.3 Alle Rechte an den im Rahmen der vertraglichen Leistung verwendeten Technologien, Softwareprodukten und von Düsseldorf Local zur Verfügung gestellten Internetseiten stehen im Verhältnis zum Werbetreibenden ausschließlich Düsseldorf Local zu. Düsseldorf Local ist berechtigt, die vom Werbetreibenden eingeräumten Nutzungsrechte an eigene Rechtsnachfolger im Rahmen der Erfüllung eines Werbeauftrages zu übertragen.
12. Datenschutz
12.1 Der Werbetreibende erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche seiner vertragsbezogenen Daten bei Düsseldorf Local erhoben, gespeichert und zur Durchführung des Werbeauftrags verwendet und verarbeitet werden.
12.2 Düsseldorf Local verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Personenbezogene Daten, die Düsseldorf Local zur Durchführung der Werbeaufträge erhebt oder verarbeitet, nutzt Düsseldorf Local nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Werbeauftrags.
12.3 Sollte der Werbetreibende bzw. die Werbeagentur durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbeanzeigen auf den Onlineangeboten des Werbeträgers gewinnen oder sammeln, sichert der Werbetreibende bzw. die Werbeagentur zu, dass sie bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben der relevanten Datenschutzgesetze, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten wird.
12.4 Sofern bei dem Werbetreibenden bzw. der Werbeagentur anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die ausgelieferten Werbeanzeigen anfallen, darf der Werbetreibende bzw. die Werbeagentur diese Daten im Rahmen der jeweiligen Werbekampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen generiert worden sind.
12.5 Darüber hinaus ist dem Werbetreibenden bzw. der Werbeagentur eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die ausgelieferten Werbeanzeigen untersagt. Insbesondere darf der Werbetreibende bzw. die Werbeagentur die Daten aus den Werbeschaltungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User und deren weitere Nutzung.
12.6 Setzt der Werbetreibende bzw. die Werbeagentur für die Schaltung von Werbeanzeigen Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
13. Haftung
13.1 Düsseldorf Local haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung von Düsseldorf Local auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, sofern der Schaden nicht durch leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von Düsseldorf Local verursacht wurde.
13.2 Für Schäden aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von Düsseldorf Local oder ihrer Erfüllungsgehilfen, haftet Düsseldorf Local nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, mit dessen Entstehen Düsseldorf Local bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
13.3 Soweit über die Dienste von Düsseldorf Local eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links gegeben ist, haftet Düsseldorf Local weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet Düsseldorf Local nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, und Aktualität.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder arglistigen Verhaltens von Düsseldorf Local und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
13.5 Soweit die Haftung von Düsseldorf Local ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Düsseldorf Local.
14. Sonstiges
14.1 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Werbetreibende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Düsseldorf als Sitz von Düsseldorf Local. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Werbetreibende, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Sie gilt nicht, wenn der Rechtsstreit andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Düsseldorf Local ist darüber hinaus berechtigt, am Hauptsitz des Werbetreibenden zu klagen.
14.3 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung ungültig, tritt an deren Stelle das von den Parteien Gewollte.
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